Umzugskartons im Vordergrund, Blick in Richtung Küchenmöbel und -geräte

Wichtige gesetzliche Änderungen im Bereich der Energieversorgung

Neue gesetzliche Vorgaben

Ab Juni 2025 gelten wichtige Änderungen beim Wechsel des Stromanbieters sowie für Ein- und Auszüge (z. B. bei einem Wohnungswechsel). Die wichtigsten Punkte im Überblick zu den neuen gesetzlichen Vorgaben für den Wechsel Ihres Stromanbieters:

Schnellere Wechselprozesse

Netzbetreiber müssen künftig innerhalb eines Werktages zum Zeitpunkt des Vertragsendes auf Wechselanfragen reagieren. Das beschleunigt und vereinfacht den Anbieterwechsel für Sie.

Keine rückwirkenden An- und Abmeldungen mehr möglich

Stromlieferverträge können ab dem 06. Juni 2025 nur noch für die Zukunft abgeschlossen – oder beendet werden. Rückwirkende Änderungen sind nicht mehr möglich.

Kündigungsfristen bleiben bestehen

Bitte beachten Sie weiterhin die vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen und melden Sie Ein- oder Auszug rechtzeitig.

Neue Zuordnung über die MaLo-ID

Ab Juni 2025 ist für jede An,- Ab- oder Ummeldung die Marktlokations-Identifikationsnummer (MaLo-ID) erforderlich. Diese elfstellige Nummer kennzeichnet eindeutig Verbrauchsstelle (vergleichbar mit einer IBAN beim Bankkonto). Sie finden diese auf Ihrer Stromabrechnung.
Marktlokations-Identifikationsnummer in der Stromabrechnung
Beispiel mit Markierung einer Marktlokations-Identifikationsnummer in der Stromabrechnung

Nur Stromlieferverträge betroffen

Die neuen Regelungen gelten ausschließlich für Stromverträge. Verträge für Gas,- Wasser- und Fernwärme sind nicht betroffen.

Keine Kulanz möglich

Das Gesetz lässt keine Ausnahme zu. Bitte prüfen Sie Ihre Angaben sorgfältig und melden Sie Änderungen frühzeitig.