Streitschlichtung
Hinweise nach VSBG (Verbraucherstreitbeilegungsgesetz) und § 111 a EnWG (Energiewirtschaftsgesetz)
Kundenbeschwerden werden durch uns kompetent und schnellstmöglich beantwortet. Gleichwohl kann es immer mal zu unterschiedlichen Ansichten kommen. Die Stadtwerke Rosenheim sind deshalb Mitglied mehrerer zuständiger Schlichtungsstellen. An diese können Sie sich wenden, wenn Sie mit unserer Antwort auf Ihre Beschwerde nicht einverstanden sind. Die von der Bundesregierung anerkannten Verbraucherschlichtungsstellen prüfen Ihr Anliegen und erarbeiten – für Sie in den meisten Fällen kostenfrei – eine Schlichtungsempfehlung zur einvernehmlichen und außergerichtlichen Streitbeilegung.
Schlichtungsverfahren beantragen
Wenn nach Kontaktaufnahme und schriftlicher Antwort keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, besteht die Möglichkeit, an den nachfolgenden Stellen ein Schlichtungsverfahren zu beantragen.