23.05.2022
Sehr geehrte Anlagenbetreiberinnen und Anlagenbetreiber,
in diesem Newsletter stellen wir Ihnen die aktuellen Fortschritte und weitere Neuigkeiten vor.
1 Darstellung Direktvermarktung
Zum 23.05.2022 werden bei den Stadtwerken Rosenheim insgesamt 479 Anlagen direktvermarktet. Die Entwicklung, unterteilt in die einzelnen Arten der Stromerzeugung, ist Abbildung 1 zu entnehmen. Dabei werden aktuell 200 Biogas- und 227 Photovoltaikanlagen vermarktet. Hinzu kommen weitere 54 Anlagen aus den Bereichen Wasser, Wind, Holzvergaser und Kraft-Wärme-Kopplung.

Eine ähnliche Aufteilung zeigt sich auch bei der Entwicklung der vermarkteten Leistungen in Abbildung 2. Etwa 86 MW entfallen auf Biogasanlagen, weitere rund 146 MW aus Photovoltaikanlagen werden direktvermarktet. Die übrigen Anlagen stellen eine Gesamtleistung von knapp 43 MW.
In den oben aufgezeigten Zahlen inbegriffen sind zwei PV- und zwei Windkraftanlagen, welche im Rahmen von Power-Purchase-Agreements (PPA) über die Stadtwerke Rosenheim vermarktet werden. Dies ist ein Bereich, welcher insbesondere bei größeren Anlagen und außerhalb der üblichen EEG-Vergütung Anwendung findet und bei welchem wir auch in Zukunft ein stetes Wachstum erwarten.

2 Festpreisvermarktung
Das Thema der Festpreisvermarktung zu Terminmarktpreisen ist weiterhin ein aktuelles Thema in der Biogas-Branche. Dies ermöglicht den Betreibern einen gewissen Leistungsteil der Anlage, abhängig von der jeweiligen Marktsituation, zu einem festgelegten Mindestpreis für mehrere Monate in die Zukunft vermarktet zu bekommen. Ein entsprechendes Produkt ist nun fertig konstruiert. Erste Gespräche und Zusendungen wurden bereits von den Vertriebs-Kollegen vorgenommen. Ein kurzes Informationsschreiben mit Anlage der Zusatzvereinbarung und voraussichtlicher Einladung zu einem Betreiber-Workshop bei den Stadtwerken Rosenheim erfolgt demnächst über postalischem Weg.
Ein erster Handel von gesammelten Rücksendungen erfolgt voraussichtlich Anfang/Mitte Juni mit Handelsbeginn zum Q3 des Jahres 2022. Wenn eine Kontaktaufnahme aktuell noch nicht erfolgt ist, ist daher mit keiner Benachteiligung zu rechnen. Wir danken vorab für die Geduld und freuen uns auf einen interessanten gemeinsamen Austausch.
3 EEG – Neuerungen
Mit dem Osterpaket und der anstehenden EEG-Novelle 2023 kündigte die Bundesregierung auch einige Änderungen im EEG an, welche in mehreren Schritten umgesetzt werden sollen. Nachfolgend sind einige dieser Anpassungen aufgeführt1:
- Anpassungen und Erhöhung der Ausbaupfade und Ausschreibungsmengen
- Novelle weiterer „themenverwandter“ Gesetze, bspw. Windenergie-auf-See-Gesetz
- Entbürokratisierung und Entlastung bei Eigenverbrauch aus PV-Anlagen, dafür geringere Vergütung als bei PV-Volleinspeisung
- Anreize zur Flexibilisierung von Biogasanlagen
- Förderung von Akzeptanz durch Ermöglichung der finanziellen Beteiligung von Kommunen an erneuerbare Energien-Anlagen und Erleichterungen bei Bürgerenergieprojekten
- Vereinfachung der Mieterstrom-Förderung
- Änderungen in Bezug auf die EEG-Umlage: Absenkung der EEG-Umlage auf Null, stattdessen Deckung der Vergütung über „Energie- und Klimafonds“
- Ausweitung der Förderfähigkeit nach EEG auf neue Flächenkulisse:
- Agri-PV
- Landwirtschaftlich genutzte Moorböden
- Schwimmende PV
- PV auf Parkplatzüberdachung
4 Weitere aktuelle Diskussionen
Aufgrund aktueller Entwicklungen und Gesetzgebungen werden im Fachverband Biogas unter anderem folgende Themen diskutiert bzw. gefordert2: eine Laufzeitverlängerung aller EEG-Biogasanlagen von 20 auf 30 Jahre, ein Wegfall des Maisdeckels, der Wegfall der endogenen Mengensteuer sowie das Einspeisegesetz für Biogas ins Erdgasnetz.
Die Forderung nach einer Laufzeitverlängerung wird mit einem möglichen Wegfall zahlreicher Biogasanlagen aufgrund attraktiver Getreidepreise begründet. Gegenstimmen fordern statt einer Laufzeitverlängerung eine Vergütungsverlängerung. Diese soll nicht pauschal um 10 Jahre für jede Biogasanlage erfolgen, sondern für alle bis 2032, damit eine Systemrelevanz entsteht. Des Weiteren wird in der Diskussionsrunde angemerkt, dass zunächst geprüft werden muss, welche Anlagen ohne sicherheitsrelevante Bedenken über einen verlängerten Zeitraum wirtschaftlich betrieben werden können.
Der Wegfall des Maisdeckels wird aufgrund der hohen Nachfrage nach Wärmenetzanschlüssen und der nicht möglichen Deckung des Gasbedarfs durch Gülle- und Mist gefordert. Diese Forderung wird aufgrund der aktuellen Bedeutung der Getreideproduktion von einigen sehr kritisch gesehen. Statt des Maisdeckelwegfalls wird von anderen Parteien die vollständige Reststoff-, Mist-, Gülle- und Strohnutzung gefordert.
Die Forderung nach dem Wegfall der endogenen Mengensteuer wird von allen in der Diskussion im Fachverband gehörten Stimmen unterstützt. Der AK Direktvermarktung des Fachverbands stimmt in einer Sitzung dieser Forderung zu und lehnt einen Kompromiss über eine Entfernung von 5% der Gebote ab. Auch die Forderung nach einem Einspeisegesetz für Biogas ins Erdgasnetz findet überall in den verschiedenen Diskussionsrunden Anklang. Dadurch erhalten nicht nur große Anlagenbetreiber die Möglichkeit Preisspitzen abzugreifen und Dunkelflauten können dezentral genutzt werden. Momentan ist die Entfernungsbeschränkung zum Einspeisepunkt noch ein großes Hindernis. Die Wege der Einspeisung oder zu anderen Verbrauchern müssen erleichtert werden.
Seitens des Bundesverbandes Solarwirtschaft wird die Staffelung der PV-Vergütung nach Volleinspeiser und Eigenverbrauch kritisiert, insbesondere weil die Vergütung für Eigenverbrauchsanlagen weiterhin auf dem alten Niveau bleibt. Somit steht eine starke Motivation zur solartechnischen Nachrüstung von Dächern aus3.
5 Workshop und Herbstfestbesuch
Nach 2-jähriger Pause planen wir in diesem Jahr wieder einen Workshop mit gemeinsamen anschließendem Herbstfestbesuch zu veranstalten. Dies ist natürlich nur entsprechend der dann aktuellen Situation umsetzbar, würde jedoch ein erneutes Zusammenkommen ermöglichen. Wir würden uns sehr freuen, in gewohnter Umgebung möglichst viele von Euch wieder zu sehen und in Austausch zu treten. Nähere Informationen mit entsprechender Einladung folgen nach abgeschlossener Planung.
Wir bedanken uns bei allen Anlagenbetreiberinnen und Anlagenbetreibern für die gute Zusammenarbeit und das uns entgegengebrachte Vertrauen! Wir geben unser bestes, Euch auch in Zukunft abgestimmte und nachhaltige Produkte und Dienstleistungen anbieten zu können!
1 Quellen, aufgerufen am 18.05.2022:
- https://www.energiezukunft.eu/politik/die-erste-eeg-novelle-der-neuen-regierung-im-entwurf
- https://www.pv-magazine.de/2022/04/06/eeg-osterpaket-vom-kabinett-verabschiedet
2 Quelle: Diskussionen innerhalb einzelner Arbeitsgruppen und Gremien im Fachverband Biogas
3 Quelle, aufgerufen am 18.05.2022: https://www.energiezukunft.eu/politik/die-erste-eeg-novelle-der-neuen-regierung-im-entwurf