europäisch vernetzt, zuverlässig und leistungsstark
Deutschland bezieht Gas kontinuierlich aus verschiedenen Herkunftsländern und ist die Drehscheibe für den europäischen Gastransport. Für alle Unternehmen der Gaswirtschaft ist das Kernanliegen der täglichen Arbeit, die Gasversorgung stets in hohem Maße sicher und störungsfrei zu gewährleisten.
Die benötigten Gasmengen werden durch langfristige Bezugsverträge sowie kurzfristig an den europäischen Energiehandelsplätzen beschafft. Der liquide und wettbewerbsorientierte EU-Binnenmarkt stärkt die Versorgungssicherheit. Aber auch die heimische Förderung sowie die perspektivisch steigende Produktion dekarbonisierter und erneuerbarer Gase wie Biomethan oder Wasserstoff leisten wichtige Beiträge zur sicheren Versorgung der Kunden.
Die Gasinfrastruktur in Deutschland ist eng vermascht und leistungsfähig. Sie besteht aus Ferngasleitungen und Gasverteilernetzen, die das Gas zuverlässig zu allen Kunden transportieren. Darüber hinaus verfügt Deutschland über die größten Gasspeicherkapazitäten in der Europäischen Union. Die 46 deutschen Untertage-Gasspeicher sind räumlich über ganz Deutschland verteilt und können knapp 24 Mrd. m³ Arbeitsgas aufnehmen. Das entspricht gut einem Viertel der in Deutschland im Jahr 2021 (laut BDEW-Jahresbericht) verbrauchten Gasmenge.
Die Gasnetzinfrastruktur ist auch über Europa hinaus vernetzt und ermöglicht Energieimporte über transkontinentale Pipelines und den Seeweg aus den Anrainerregionen. Diese Infrastruktur ist das Fundament für den Gasbinnenmarkt und die Basis für die Energieversorgung.
Maßnahmen
der Gasversorgungsunternehmen und der Bundesregierung
Im Engpassfall steht den Netzbetreibern eine Reihe an Maßnahmen zur Verfügung wie beispielsweise Nutzung von Netzflexibilitäten, Fahrwegänderungen, Mengenverlagerungen zwischen Netzbetreibern, Kürzungen von Ausspeisungen auf Basis vertraglicher Ausgestaltungen. Grundsätzlich gilt dabei die Verpflichtung der Netzbetreiber, zunächst alle vertraglich vereinbarten Möglichkeiten auszuschöpfen, die ihnen zur Verfügung stehen.
Kürzungen bei den Verbrauchern sind immer nur das letzte Mittel, wenn alle anderen Maßnahmen ausgeschöpft sind. Dem „Leitfaden Krisenvorsorge Gas“ entsprechend werden Kürzungen in folgender Reihenfolge vorgenommen:
1. Anteil der nicht geschützten Letztverbraucher
2. Anteil der systemrelevanten Gaskraftwerke
3. Anteil der geschützten Kunden
Zusätzlich zu den Maßnahmen der Energieversorgungsunternehmen kann aber auch ein Einschreiten der Behörden erforderlich werden. Für den Fall einer akuten Versorgungskrise sind daher hoheitliche Notstandsrechte vorgesehen. Durch deren Wahrnehmung soll bei einer unmittelbaren Gefährdung oder Störung der Energieversorgung die Deckung des lebenswichtigen Bedarfs an Energie sichergestellt werden. Solche Maßnahmen nach dem EnSiG und der GasSV kommen jedoch nur nach Feststellung eines Notfalls im Sinne der Gas-SoS-VO zur Anwendung.
Beiderseits gut informiert
Im Fall eines Versorgungsengpasses wollen wir schnell und effizient vorgehen. Dafür ist es erforderlich, dass die Kontaktdaten Ihres Hauptansprechpartners stets aktuell, korrekt und vollständig vorliegen.
Wir informieren unsere voraussichtlich von Kürzungen betroffenen, nicht geschützten Kunden frühzeitig über bevorstehende Lastabschaltungen per E-Mail. Muss der Gasbezug tatsächlich gekürzt werden, erhalten diese Kunden über diese E-Mail die Aufforderung, in einem vorgegebenen Zeitfenster den Verbrauch zu reduzieren.
Sie können uns mit weiteren Informationen unterstützen, z. B.:
Ist eine Leistungsreduzierung möglich und, wenn ja, mit welcher Vorlaufzeit?
Besteht in Ihrem Unternehmen die Möglichkeit, den Brennstoff zu wechseln?
Bitte setzen Sie sich dazu und auch bei allen Fragen zur Versorgungssicherheit mit uns in Verbindung.
Stadtwerke Rosenheim Netze
Telefon: 08031 365-2670
Stadtwerke Rosenheim Kundenzentrum
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