Energiepreisbremse
SWRO informiert / 02.03.2023

Energiepreisbremse

Ab wann gelten die Preisbremsen?

Strom: ab März 2023 - umfasst rückwirkend die Monate Januar und Februar

Gas und Wärme: ab März 2023 - umfasst rückwirkend die Monate Januar und Februar

Was müssen Sie tun, um von den Preisbremsen zu profitieren?

Nichts. Sie werden automatisch entlastet.

Haushaltskunden: Entlastung über Gutschrift auf Jahresabrechnung 2023

RLM-Kunden: Entlastung über Gutschrift auf Monatsrechnungen. RLM-Kunden werden separat bezüglich einer Selbsterklärung angeschrieben

Was bedeutet "Gewährung unter Vorbehalt"?

Der Entlastungsbetrag wird nach Vorgabe der Bundesregierung unter dem Vorbehalt der Rückforderung gewährt. Der Letztverbraucher muss deshalb damit rechnen, dass der Entlastungsbetrag erstattet werden muss, wenn sich zu einem späteren Zeitpunkt herausstellen sollte, dass er nicht oder nicht in der ausbezahlten Höhe anspruchsberechtigt ist.

Wie funktioniert die geplante Strompreisbremse?

Kunden mit einem Verbrauch von bis zu 30.000 kWh: Preisdeckel Strom beträgt 40,00 ct/kWh brutto, gilt für ein Kontingent von 80 % des prognostizierten Jahresverbrauchs, für den übrigen Verbrauch muss der reguläre Vertragspreis bezahlt werden

Kunden mit einem Verbrauch von über 30.000 kWh: Preisdeckel Strom beträgt 13,00 ct/kWh brutto für den reinen Energiepreis, gilt für 70 Prozent der Jahresverbrauchsmenge 2021, für den übrigen Verbrauch muss der reguläre Vertragspreis bezahlt werden

 

Musterrechnung Strom für Kunden mit einem Verbrauch von bis zu 30.000 kWh

Arbeitspreis brutto   42,91 ct/kWh 
Jahresverbrauchsprognose   3.750 kWh
Entlastungskontigent 80% pro Jahr  Jahresverbrauchsprognose x 0,8    
  3.750         kWh x 0,8 =  3.000 kWh/Jahr 
  = 250  kWh/Monat 
Referenzpreis brutto   40,00 ct/kWh
Differenzbetrag  Arbeitspreis abzüglich Referenzpreis    
  42,91 abzgl. 40,00 =  2,91 ct/kWh
Entlastungsanspruch Entlastungskontigent pro Monat x Differenzbetrag     
brutto 250 x 2,91 = 7,28 €/Monat
netto   6,12         €/Monat

 

Wie funktioniert die geplante Gaspreisbremse?

Kunden mit einem Verbrauch bis 1.500.000 kWh: Preisdeckel Gas beträgt 12,00 ct/kWh brutto, gilt für ein Kontingent von 80 % des prognostizierten Jahresverbrauchs, für den übrigen Verbrauch muss der reguläre Vertragspreis bezahlt werden

Kunden mit einem Verbrauch über 1.500.000 kWh: Preisdeckel Gas beträgt 7,00 ct/kWh brutto für den reinen Energiepreis, gilt für 70 Prozent der Jahresverbrauchsmenge 2021, für den übrigen Verbrauch bezahlen die Unternehmen den regulären Vertragspreis

 

Musterrechnung Gas für Kunden mit einem Verbrauch von bis zu 1.500.000 kWh

Arbeitspreis brutto   12,08 ct/kWh 
Jahresverbrauchsprognose   18.000 kWh
Entlastungskontigent 80% pro Jahr  Jahresverbrauchsprognose x 0,8    
  18.000         kWh x 0,8 =  14.400 kWh/Jahr 
  = 1.200  kWh/Monat 
Referenzpreis brutto   12,00 ct/kWh
Differenzbetrag  Arbeitspreis abzüglich Referenzpreis    
  12,08 abzgl. 12,00 =  0,08 ct/kWh
Entlastungsanspruch Entlastungskontigent pro Monat x Differenzbetrag     
brutto 1.200 x 0,08 = 0,96 €/Monat 
netto   0,90         €/Monat 

 

Wie funktioniert die geplante Wärmepreisbremse?

Kunden mit einem Verbrauch bis 1.500 MWh: Preisdeckel Fernwärme beträgt 95,00 €/MWh brutto, gilt für ein Kontingent von 80 % des prognostizierten Jahresverbrauchs, für den übrigen Verbrauch muss der normale Vertragspreis bezahlt werden

Kunden mit einem Verbrauch über 1.500 MWh: Preisdeckel Fernwärme beträgt 75,00 €/MWh brutto, gilt für den reinen Energiepreis Preisdeckel Dampf beträgt 90,00 €/MWh brutto für den reinen Energiepreis gilt für 70 Prozent der Jahresverbrauchsmenge 2021, für den übrigen Verbrauch bezahlen die Unternehmen den regulären Vertragspreis

 

Musterrechnung Fernwärme für Kunden mit einem Verbrauch von bis zu 1.500 MWh

Arbeitspreis brutto   90,91 €/MWh 
Jahresverbrauchsprognose   21 MWh
Entlastungskontigent 80% pro Jahr  Jahresverbrauchsprognose x 0,8    
  21 MWh x 0,8 =  16,8 MWh/Jahr 
  = 1,4  MWh/Monat 
Referenzpreis brutto   95,00 €/MWh
Differenzbetrag  Arbeitspreis abzüglich Referenzpreis    
  90,91 abzgl. 95,00 =  -4,09 €/MWh
Entlastungsanspruch Entlastungskontigent pro Monat x Differenzbetrag     

Kein Anspruch, da sich der Arbeitspreis in diesem Beispiel unterhalb des Preisdeckels befindet. 

 

Wo finde ich weitere Informationen?

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz gibt Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Strompreisbremse sowie zur Wärme- und Gaspreisbremse.