
Asiatischer Moschusbockkäfer
Schnittgut richtig entsorgen
Es gilt die Verbreitung des Asiatischen Moschusbockkäfers zu verhindern, der Gehölze der Gattung „Prunus“ befällt.
Daher darf Schnittgut von Aprikosenbäumchen, Blutpflaume, Kirsche, Kriecherl, Mandelbäumchen, Mirabelle, Pfirsich, Pflaume und Zwetschge nicht an den Wertstoffinseln abgegeben werden, sondern an der speziellen Sammelstelle des Wertstoffhofs in Rosenheim.

Wie erkennt man den Asiatischen Moschusbockkäfer?
Der Käfer ist etwa 2,5 bis 4 cm lang und hat lange Fühler. Er zeichnet sich durch seinen schwarzen Kopf, den roten Halsschild und die schwarzen Flügeldecken aus. Dieser Käfer befällt nicht nur bereits geschwächte Bäume, sondern auch gesunde, was seine Ausbreitung umso besorgniserregender macht. Verwechslungsgefahr besteht mit dem heimischen Moschusbockkäfer, der jedoch als besonders geschützte Art gilt. Ein Unterscheidungsmerkmal ist die Färbung: Der heimische Moschusbockkäfer glänzt metallisch grünlich bis dunkel.

Was macht den Asiatischen Moschusbockkäfer gefährlich?
Der Asiatische Moschusbockkäfer ist ein gefräßiger Baumschädling. Er legt seine Eier in Baumstämmen ab. Seine Larven leben zwei bis drei Jahre in verschiedenen Laubbaumarten, wo sie sich durch das Holz fressen. Die betroffenen Bäume können einen Befall zwar für einige Jahre überstehen, doch da die adulten Käfer aus lebenden Bäumen schlüpfen, besteht die Gefahr, dass die Folgegeneration am selben Baum heranwächst. Dadurch entstehen im Laufe der Zeit tiefe und weitreichende Schäden durch die Larvengänge, die den Stamm durchziehen. Besonders junge Bäume sind gefährdet und ein massiver Befall könnte sogar zum Absterben dieser Bäume führen.

Woran erkennt man einen Befall und was ist zu tun?
Ein Befall mit dem Asiatischen Moschusbockkäfer lässt sich an verschiedenen Anzeichen erkennen. Auffällig sind runde, etwa 1 cm große Ausbohrlöcher im Stamm oder in dicken Ästen, aus denen die erwachsenen Käfer schlüpfen. Zudem können Holzmehlhäufchen am Stamm oder an Astgabelungen ein Hinweis auf Larvenfraß im Inneren sein. In manchen Fällen treten auch Saftaustritte oder welkende Blätter auf, die auf eine Schädigung des Baumes hindeuten.
Es wird empfohlen, Steinobstgehölze der Gattung Prunus alle zwei Monate auf einen Schädlingsbefall zu kontrollieren. Sollte der Verdacht auf einen Befall durch Schädlinge bestehen, ist dieser unverzüglich dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu melden. Befallene Bäume müssen gefällt werden, um zu verhindern, dass sich der Schaden auf andere Bäume ausbreitet.

Was kann man tun, um die Verbreitung zu verhindern?
Eine entscheidende Maßnahme besteht darin, dass Schnittgut von Bäumen der Gattung „Prunus“ nicht an den Wertstoffinseln zu entsorgen. Dazu gehören wie oben bereits erwähnt Aprikosenbäume, Blutpflaume, Kirsche, Kriecherl, Mandelbäumchen, Mirabelle, Pfirsich, Pflaume und Zwetschge. Dieses Schnittgut sollte gesondert entsorgt werden, um eine weitere Ausbreitung zu verhindern.
Der Wertstoffhof Rosenheim bietet eine spezielle Sammelstelle an der das Schnittgut kostenlos entsorgt werden kann. Dies ist ein wichtiger Schritt, um zu verhindern, dass der Asiatische Moschusbockkäfer sich in Rosenheim weiter ausbreitet und unsere wertvollen Bäume bedroht.

Sammelstelle: Wertstoffhof Rosenheim
Öffnungszeiten
Montag bis Samstag 8 Uhr - 17 Uhr
Anschrift
Innlände 25, 83022 Rosenheim
Telefon
08031 365-2390

Aktuelle Maßnahmen zur Bekämpfung des Asiatischen Moschusbockkäfers
Um die Ausbreitung des Asiatischen Moschusbockkäfers einzudämmen, führt das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Traunstein verstärkt Kontrollen in privaten Gärten in Rosenheim durch. Zudem hat die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) seit 20.12.2024 eine Quarantänezone eingerichtet, die sich über Bad Aibling, Kolbermoor und Rosenheim erstreckt. Innerhalb dieser Zone gelten besondere Maßnahmen, um die weitere Verbreitung zu verhindern. Eine detaillierte Karte mit der Abgrenzung der betroffenen Gebiete und weitere Informationen dazu finden Sie auf der Homepage der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) (lfl.bayern.de).