Freibad Rosenheim

Klimaneutraler Badespaß

Lösung für angenehme Wassertemperaturen

Frei- & Hallenbad sind klimaneutral

mit Abwärme

Keine Frage: Um das Wasser eines Frei- oder Hallenbades auf angenehme Temperaturen zu bringen, ist eine Menge Energie nötig. Das gilt auch für die beiden Bäder der Stadtwerke Rosenheim. Daher haben wir uns beim Beheizen der Becken für eine besonders klimaschonende Lösung entschieden: Wir verwenden dafür ausschließlich Abwärme, die in unserem Müllheizkraftwerk anfällt. Deshalb müssen wir keinerlei fossile Energieträger verbrennen, um das Wasser zu temperieren. Unsere Bäder sind also klimaneutral!

Spaß für Groß und Klein

Freibad: Restwärme aus dem Kraftwerk

Für das Freibad in der Chiemseestraße haben wir uns einen ganz besonderen Kniff einfallen lassen: Hier verwenden wir Restwärme aus den Kraftwerksturbinen. Sie erreichen Temperaturen von maximal 38 Grad. Das ist viel zu wenig, um sie in das Fernwärmenetz einzuspeisen. Aber genug, um das Wasser im Freibad auf angenehme 25 bis 32 Grad zu bringen! Über ein 600 Meter langes Rohr leiten wir die Wärme vom Müllheizkraftwerk zum Beckenrand. Die Umwelt profitiert davon gleich doppelt: Zum einen, weil wir auf diese Weise den Ausstoß mehrerer hundert Tonnen Kohlendioxid im Jahr vermeiden. Zum anderen, weil wir die Restwärme der Turbinen andernfalls in den Mühlbach leiten müssten, der am Kraftwerk vorbei fließt. Das würde Flora und Fauna im Gewässer belasten.

Badeoase

Fernwärme für das Hallenbad

Das Hallenbad der Stadtwerke Rosenheim wird mit Fernwärme beheizt. Fernwärme – das ist Abwärme, die bei der Stromerzeugung in unserem Müllheizkraftwerk anfällt und über unser weit gespanntes Fernwärmenetz zu den Verbrauchern transportiert wird. Wer mit Fernwärme der Stadtwerke Rosenheim heizt, heizt besonders klimaschonend, da dafür keinerlei zusätzliche fossile Energien verbrannt werden müssen. Zur positiven Umweltbilanz unseres Hallenbads trägt auch die gute Dämmung des Gebäudes bei. So hat der Bundesfachverband Öffentliche Bäder e.V. in einem Gutachten bescheinigt, dass der Wärmeverlust der Gebäudehülle die zulässigen Grenzwerte deutlich unterschreitet.